Grundlagen Asylwesen
Die Schweizer Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement-Prinzip).
Die Frage, wer in der Schweiz Asyl erhält, wird nach dem schweizerischen Asylgesetz vom 26. Juni 1998 geregelt.
Ausweisarten und Aufenthaltskategorien im Ausländerbereich
Eine Übersicht über die Ausweisarten und Aufenthaltskategorien im Ausländerbereich finden Sie
hier.
Asylsuchende und Flüchtlinge
Zu den Personen im Asylprozess gehören:
Bezeichnung
Ausweisart
Arbeitsverbot
Asylsuchende mit laufendem Verfahren (AS)
Ausweis N
Nein (Sperrfrist nach kantonalen Regelungen)
Asylsuchende mit rechtskräftig negativem Asylentscheid (AS)
Ausweis N bzw. kein Ausweis
Ja
Vorläufig aufgenommene Personen (VA)
Ausweis F
Nein
Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE)
Kein Ausweis
Ja
Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung
Ausweis S
Nein
Zu den Flüchtlingen gehören folgende Personen:
Bezeichnung
Ausweisart
Arbeitsverbot
Anerkannte Flüchtlinge (FL)
Ausweis B oder C
Nein
Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (VA Flüchtling)
Ausweis F
Nein
Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung oder einem Anspruch darauf (SbmA)
Ausweis S
Nein
Weitere Informationen zum Thema Asyl auf der
Homepage des Bundesamtes für Migration.