Mandate Kanton Basel-Stadt
Zivilschutzanlage Brüglingen
St Jakob-Promenade 10
4142 Münchenstein
Mandate Kanton Freiburg
ORS Service AG
Administration
Rte St-Nicolas-de-Flüe 20
Postfach
1701 Freiburg
Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm
Zentrum für Ausbildung und Beschäftigung
Route de la Glâne 9
1700 Freiburg
Die ORS Service AG führt im Auftrag des Kantons Freiburg das Gesamtmandat „Asyl 2008“. Sie betreut in 350 Wohnungen rund 800 Asylsuchende und betreibt die folgenden Foyers:
Foyer des Passereaux
Rte du Pessot 19
1636 Broc
Foyer du Bourg
Rue de Morat 17
1700 Freiburg
Foyer des Remparts
Derrière-les-Remparts 16
1700 Freiburg
Foyer du Lac
Rte du Chasseral 9-11
1470 Estavayer-le-Lac
Foyer de la Poya
Av. du Général-Guisan 22
1700 Freiburg
Mandate Kanton Solothurn
Durchgangszentren
Zentrum für Asylsuchende Balmberg
Oberbalmberg 22
4524 Günsberg
Zentrum für Asylsuchende Oberbuchsiten
Halmacker 356
4625 Oberbuchsiten
Zentrum für Asylsuchende Selzach
Dorfstrasse 2
2545 Selzach
Zentrum für Asylsuchende Solothurn
Wassergasse 25
4502 Solothurn
Ausbildungs-, Integrations- und Beschäftigungsprogramm
Zentrum für Ausbildung und Beschäftigung
Aarestrasse 3
4528 Zuchwil
Mandate Kanton Zürich
Notunterkünfte
Notunterkunft Adliswil
Sihlstrasse 25
8134 Adliswil
Notunterkunft Römerweg
Römerweg 15
8424 Embrach
Notunterkunft Rohr
Rohrstrasse 400
8152 Glattbrugg
Notunterkunft Hammermühle
Winterthurerstrasse 21
8310 Kemptthal
Notunterkunft Uster
Schützenhausstrasse 6
8610 Uster
Notunterkunft Urdorf
Werkhofstrasse 337
8902 Urdorf
Durchgangszentren
Durchgangszentrum Bauma
Widen 13 / 17
8494 Bauma
DZ Embrach 1
Römerweg 21
8384 Embrach
Durchgangszentrum Ober Halden
Ober Halden 9
8132 Hinteregg
Durchgangszentrum Kollbrunn
Untere Bahnhofstr. 21
8483 Kollbrunn
Durchgangszentrum Sonnenbühl
Sonnenbühl 6
8425 Oberembrach
Durchgangszentrum Zollikon
Buchholzstrasse 11
(bei Turnhalle)
8702 Zollikon
Case History Kanton
Gestützt auf einen interkantonalen Zuweisungsschlüssel hat jeder Kanton Asylsuchende entsprechend seiner Einwohnerzahl aufzunehmen (z. B. Kanton Zürich 17,0 Prozent, Kanton Solothurn 3,5 Prozent). Die Asylsuchenden werden nach der Zuweisung in die Kantone in der Regel einem Durchgangszentrum zugeteilt (1. Phase). Ein Durchgangszentrum bietet Platz für 80 bis 140 Einzelpersonen oder Familien.
Der Betrieb von Durchgangszentren der 1. Phase umfasst hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Sicherstellen der Grundversorgung der Asylsuchenden in den Bereichen Verpflegung, Gesundheit und Bekleidung nach kantonalen Vorgaben
- Zuführen kranker Personen an die zuständigen Ärzte
- Organisieren eines geordneten Betriebsalltags unter Einbezug der Asylsuchenden bei den täglichen Arbeiten
- Unterstützen und Begleiten der Asylsuchenden zu Bewältigung des Alltags in einer nicht vertrauten Umgebung und Vermitteln der hiesigen Grundwerte und Grundlagen des Zusammenlebens
- Durchführen von Kursen zum Erwerb von Deutschkenntnissen zur Bewältigung des Alltags
- Beraten der Asylsuchenden bei speziellen Problemen
- Sicherstellen der Information und Unterstützung zur Einhaltung der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren
- Fördern der Rückkehrfähigkeit und Aufzeigen von Zukunftsperspektiven
- Sicherstellen des Zugangs zu Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen
- Sanktionieren von Verstössen gegen die Hausordnung (z.B. Kürzen des Taschengelds oder Erteilen von Hausverbot)
- Gewährleisten eines 24-Stunden-Betriebs während 365 Tagen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ORS Service AG, die Asylsuchende in der 1. Phase betreuen, garantieren eine fachlich qualifizierte Betreuung. Die betreuten Personengruppen umfassen weibliche und männliche Einzelpersonen und Familien mit und ohne Kinder, die unterschiedlichen Nationalitäten, Ethnien, Religionen und Altersgruppen angehören. Beim Eintritt in die Unterkunft erfolgt ein Erstgespräch anhand einer standardisierten Checkliste. Schwerpunkte dieses Eintrittsgespräches sind der allgemeine medizinische und persönliche Zustand und das Einführen in die Gegebenheiten der Unterkunft. Die Übernahme von Rechten, aber auch Pflichten ist ein ausdrückliches Prinzip der Betreuung in der 1. Phase, das durch ein Anreizsystem unterstützt und gefördert werden soll.
Die Betreuungsaufgabe ist vom Verfahren und von der Rechtsberatung stets klar zu trennen. Das ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ORS Service AG eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund führen wir keine spezifischen Beratungen durch, sondern verweisen die Asylsuchenden an die entsprechenden Fachstellen. Die medizinische Grundversorgung erfolgt grundsätzlich nach den kantonalen Vorgaben und dem medizinischen Konzept der ORS Service AG.
Es ist eine Hauptaufgabe der Betreuung, dass die Asylsuchenden regelmässig auf ihre Mitwirkungspflicht aufmerksam gemacht werden. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden ist von zentraler Bedeutung. Bei Verstössen gegen die Hausordnung stehen Sanktionierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die durch den Auftraggeber definiert werden.
Ein Teil der Betreuungsaufgaben besteht in der Erhaltung der Rückkehrfähigkeit der Asylsuchenden. Das Ziel ist, ihre Zukunftsperspektiven und ihre Integrationsfähigkeit zu bewahren. Die Vermittlung von Informationen zu Rückkehrhilfen und entsprechenden Projekten sowie die frühzeitige Sensibilisierung und Beratung der Asylsuchenden zum Thema Rückkehr kann direkt in der täglichen Betreuungsarbeit erfolgen.
Abkürzungen: siehe Glossar