Mandate Bund
Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ)
Empfangs- und Verfahrenszentrum Basel (BFM)
Freiburgerstrasse 50
4057 Basel
Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe (BFM)
Champs de la croix 23, Case postale 54
1337 Vallorbe
Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso (BFM)
Via 1° Agosto
6830 Chiasso
Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen (BFM)
Döbelistrasse 13
8280 Kreuzlingen
Empfangs- und Verfahrenszentrum Altstätten (BFM)
Bleichemühlistrasse 6
9450 Altstätten
Transitzentren
Flughafen Transit (BFM)
ORS Service AG
Postfach 2408
8058 Zürich-Flughafen
Police Sécurité Internationale
ORS Service AG
Postfach 612
1215 Genf 15
Case History Bund
In den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes werden die Migrantinnen und Migranten, die ein Asylgesuch stellen, von der Securitas empfangen und nach Aufnahme der Personalien und einer Leibesvisitation der Betreuung übergeben.
Bevor der Bund die Gesuchsteller über ihre Beweggründe und ihre Reise in die Schweiz befragt, werden die Migrantinnen und Migranten durch die Firma Ascom erkennungsdienstlich erfasst und durch eine medizinische Fachperson der ORS Service AG auf eine mögliche Tuberkulose-Erkrankung befragt. Gleichzeitig erfolgen Informationen zur HIV-Prävention.
Sind diese Abklärungen abgeschlossen, beginnt das eigentliche Rechtsverfahren, das in der Hauptsache bereits in den Empfangs- und Verfahrenszentren abgeschlossen werden sollte. Dafür stehen 90 Tage Aufenthaltsdauer zur Verfügung.
In dieser Zeit werden die Asylsuchenden von den Teams der ORS Service AG vor Ort betreut, gemäss dem entsprechenden Pflichtenheft und der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD zum Betrieb von Empfangs- und Verfahrenszentren.
Im Wesentlichen heisst dies: Betreiben der Unterkunft (Schlafmöglichkeiten und sanitäre Anlagen), Sicherstellen einer ausgewogenen Ernährung, Auszahlen des Taschengeldes (3 Franken/Tag), Ermöglichen des Zugangs zur medizinischen Grundversorgung, Spiel- und Unterhaltungsmöglichkeiten, Animation.
Abkürzungen: siehe Glossar